Onlinedatenbank – Rechtsprechung zur BR-Wahl

Die (höchstrichterliche) Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Betriebsratswahl ist mannigfach und vielschichtig. Diese Online-Datenbank erfasst die wichtigsten Entscheidungen rund um die Betriebsratswahl; und zwar geordnet nach Stichworten.

Stichworte§§EntscheidungTenor
Betrieb1, 4  BetrVGst. BAG-Rspr, z.B. EzA § 1 BetrVG 1972 Nr. 9; BAG 17.01.2007, NZA 2007, 703Betrieb ist eine organisatorische Einheit, innerhalb derer ein AG allein oder mit seinen AN mit Hilfe technischer und immaterieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt, wobei die in der Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel zusammengefasst, geordnet und gezielt eingesetzt und die menschliche Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert werden.
räumlich weit entfernt 4 Abs. 1 Nr. 1 BetrVGBAG, Beschluss v. 14.01.2004 – 7 ABR 26/03; BAG 07.05.2008, NZA 2009, 328 wenn wegen der Entfernung eine ordnungsgemäße Betreuung der Belegschaft des Betriebsteils durch einen beim Hauptbetrieb ansässigen BR nicht mehr gewährleistet ist; es ist eine Gesamtwürdigung des Einzelfalls erforderlich, da sie nicht an einer starren Kilometergrenze festgemacht werden kann;
es kommt auf die räumliche Entfernung des Betriebsteils vom Hauptbetrieb an, nicht auf die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel
durch Aufgabenbereich und Organisation eigenständig4 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG– LAG Köln, Beschluss v. 29.01.2003 – 7 TaBV 69/02

– LAG Berlin 30.10.2003, AP BetrVG 1972 § 18 Nr. 12

– LAG Bremen Beschl. v. 27.08.2003 – 2 Sa 78/03

wenn die arbeitstechnische Zwecksetzung nur Teil eines anderen Zweckes, nämlich der Hauptbetriebs sei;
Allgemeinheit der Wahl
LAG Hamm Beschluss v. 27.06.2003 – 10 TaBV 22/03
Aus dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl nach § 14 BetrVG folgt, dass die Bildung von Wahlkreisen in einem Betrieb unzulässig ist. Nach § 3 Abs. 1 BetrVG kann aber durch Tarifvertrag für mehrere Betriebe, Betriebsteile und Nebenbetriebe eines Unternehmens ein einheitlicher BR gewählt werden, insoweit ist die Einteilung in Wahlbezirke nicht unzulässig.
Gemeinschaftsbetrieb

1 BetrVG

– BAG 13.08.2008, NZA-RR 2009, 255
– LAG MV, Urt. V. 29.08.2007 – 4 Sa 291/06
– ArbG Karlsruhe Beschl. v. 18.10.2002 – 1 BV 1/02; LAG Köln Beschl. v. 14.07.2004 – 7 TaBV 59/03
Setzt eine gemeinsame Betriebsstätte voraus, in der die Betriebsmittel und die AN zur Erreichung eines einheitlichen arbeitstechnischen Zwecks von den beteiligten AG zusammengefasst und von einer einheitlichen Leitung eingesetzt werden.; Personenidentität lässt nicht zwingend auf Rückschluss auf einheitliche Leitung zu; Es komme auf eine gemeinsame Führungsvereinbarung an, die die wesentlichen Funktionen des AG in den sozialen und personellen Angelegenheiten umfasse.

Stimmenmehrheit
3 Abs. 3 BetrVG
LAG Düsseldorf Beschl. v. 16.10.2008 – 11 TaBV 105/08
Für die Wahl eines unternehmens-einheitlichen BR sei nicht die absolute Stimmenmehrheit aller dem Unternehmen angehörigen AN erforderlich.
Betriebsratsfähigkeit
LAG München Urt. v. 28.04.2004 – 5 Sa 1375/03
Hängt von der Betriebszugehörigkeit der AN zur Zeit der BR-Wahl ab; Zugehörigkeit auch bei Elternzeit und künftigem Eintritt in den Ruhestand
Zu wählender BR, Begriff des AN
5, 7, 8, 9 BetrVG
Beurteilungsspielraum Wahlvorstand

9 BetrVG

– LAG Hamm Beschl. v. 23.02.2007 – 10 TaBV 104/06
– LAG Köln Beschl. v. 03.09.2007 – 14 TaBV 20/07
– BAG 22.11.1984 – 6 ABR 9/84
Gekündigte AN sind grundsätzlich nicht zu berücksichtigen; eine zusätzlich zu besetzende Stelle zählt mit; Mitglieder der Jugendvertretung

Leitende Angestellte
BAG 12.10.1976 – 1 ABR 1/76
Zählen bei der Festlegung der AN-Zahl nicht mit
Zu Ihrer Berufsausbildung Beschäftigte

5 Abs. 1, 9 BetrVG

– BAG Beschl. v. 15.03.2006 – 7 ABR 39/05
– BAG 13.06.2007, NZA-RR 2008, 19
– LAG SH 25.03.2003 – 2 TaBV 39/02
AN (+), wenn ein privatrechtlicher Vertrag vorliegt, der die Beschäftigung zum Zwecke der Berufsausbildung zum Inhalt hat.; Ausnahme: sog. reine Ausbildungsbetriebe; Bei großer Anzahl an Aushilfen/Praktikanten entscheidet der Wahlvorstand

Rehabilitanden

5 Abs. 1, 9 BetrVG

BAG Beschl. v. 15.03.2006 – 7 ABR 39/05

Grundsätzlich gelten sie nicht als AN; Ausnahmsweise (+), wenn sie auf Grund einer vertraglichen Beziehung mit dem Betriebsinhaber an der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks mitwirken

Erwerbsfähige Hilfebedürftige
16 Abs. 3 S. 2 SGB II
– LAG Hessen Beschl. v. 23.05.2006 – 9 TaBVGa 81/06
– BAG 06.05.1998, NZA 1998, 873; LAG RP Beschl. v. 18.04.2007 – 8 TaBV 37/06
– LAG Hamburg Beschl. v. 16.11.2007 6 TaBV 18/06
Können nicht wählen und gewählt werden und sind bei der Berechnung der Betriebsgröße nicht zu berücksichtigen.; (-), wenn sie selbstständige Versicherungsvertreter i.S.d. §§ 84 Abs. I, 92 HGB sind; (+), wenn es sich um „Scheinverträge“, also fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit handelt

Aushilfen

BAG 07.05.2008, NZA 2008, 1142

Bei auf den jeweiligen Einsatz befristeten Arbeitsverträgen sind sie für die Anzahl der AN nicht in voller Höhe zu berücksichtigen; Es muss festgestellt werden, wie viele Aushilfen regelmäßig beschäftigt werden.

Leiharbeitnehmer

– § 8 BetrVG
– § 9 BetrVG
– BAG Beschl. v. 10.10.2012 – 7 ABR 53/11
– BAG Beschl. v. 13.03.2013 – 7 ABR 69/11
Die Einsatzzeiten eines Leiharbeitsnehmers unmittelbar vor Übernahme in ein Arbeitsverhältnis sind auf die Sechs-Monats-Frist für das passive Wahlrecht anzurechnen; Leiharbeitnehmer sind bei der für die Größe der BR maßgeblichen Zahl der AN eines Betriebes grundsätzlich zu berücksichtigen

Außendienstmitarbeiter

BAG Beschl. v. 10.03.2004 – 7 ABR 36/03; BAG 22.03.2000, NZA 2000, 1119

Es kommt darauf an, in welchen Betrieb der AN tatsächlich eingegliedert ist; Indizien dafür sind, von welchem Betrieb der AN die Einsatzentscheidungen erhalte und von wo insoweit die Leitungsmacht des AG ausgeübt werde.

Minderheitenschutz
15 Abs. 2 BetrVG
BAG 16.03.2005, NZA 2005, 1252
§ 15 Abs. BetrVG ist nicht verfassungswidrig
Minderheitengeschlecht
§ 15 Abs. 2 BetrVG
BAG 13.03.2013 – 7 ABR 67/11
Das Wahlausschreiben muss klar erkennen lassen, welches das Minderheitengeschelcht ist, ansonsten ist es fehlerhaft und die Wahl unwirksam
Listensprung
15 Abs. 5 Nr. 2 WO
BAG 16.03.2005, NZA 2005, 1252
Der Listensprung ist nicht verfassungswidrig (Entscheidung des BVerfG hierzu steht noch aus).
Berechnung der BR-Plätze
5 WO
BAG 10.03.2004, NZA 2004, 1340 = AP BetrVG 1972 § 7 Einstellung Nr. 8
Es ist das d’Hondtsche-Höchstzählverfahren anzuwenden.
Aktives & passives Wahlrecht
7, 8 BetrVG
Betriebszughörigkeit

7 BetrVG

– BAG NZA 2004, 1340; BAG NZA 2000, 1119; BAG 18.01.1989, NZA 1989, 724
– LAG Köln Beschl. v. 03.09.2007 – 14 TaBV 20/07
setzt das Bestehen arbeitsvertraglicher Beziehungen und eine tatsächliche Eingliederung in die Betriebsorganisation voraus; gilt auch für Teilzeitkräfte, die nur wenige Stunden pro Woche in einem Betrieb arbeiten

oK/ aoK eines AN

– BAG 10.11.2004, NZA 2005, 707 = AP BetrVG 1972 § 8 Einstellung Nr. 11; BAG 14.5.1997, NZA 1997, 1245 = AP BetrVG 1972 § 8 Einstellung Nr. 6
– LAG München Beschl. v. 15.05.2007 – 6 TaBV 118/06
Wählbarkeit des AN erlischt nicht bei oK oder aoK, wenn er Kündigungsschutzklage erhoben hat; a.A.: die Voraussetzungen des Weiterbeschäftigungsanspruchs müssen zusätzlich vorliegen, ansonsten erlischt aktives Wahlrecht; kein Prognoseermessen des Wahlvorstandes bei der Prüfung der aktiven Wählbarkeit bzgl. Wirksamkeit der Kündigung bzw. Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage

Arbeitskraft einer ABM-Maßnahme

7 BetrVG

BAG 13.10.2004, NZA 2005, 480 = AP BetrVG 1972 § 5 Einstellung Nr. 71; LAG Hessen, Beschl. V. 23.08.2001, 12 TaBV 31/01

Es ist eine Eingliederung in den Betrieb erforderlich, welche vorläge, wenn die Beschäftigten nicht allein um der Qualifizierung willen Tätigkeiten übernehmen, sondern damit zumindest auch den arbeitstechnischen Zweck des Betriebs erfüllen.

Leiharbeitnehmer

7 S. 2 BetrVG

– ArbG Düsseldorf Beschl. v. 02.06.2006 – 13 BV 55/06
– BAG Beschl. v. 17.02.2010 – 7 ABR 51/08
Aktives Wahlrecht vom ersten Tag des Einsatzes an, wenn der Einsatz für mehr als drei Monate vorgesehen ist.; Wählbarkeit (-), obwohl Überlassung zu einem Entleiher länger als zwei Jahre andauerte

Betrieb noch nicht 6 Monate
8 Abs. 2 BetrVG
LAG Köln Beschl. V. 08.01.2003 – 7 TaBV 57/02
Es kommt nicht auf die formale Eintragung des Betriebs ins HR an, sondern auf den Zeitpunkt der faktischen Aufnahme der Tätigkeit.
Öffentlicher Dienst
§ 5 Abs. 1, § 7, § 8 Abs. 1 S. 1, § 19 BetrVG
BAG v. 15.08.2012 – 7 ABR 34/11
Auch Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig sind, sind dort unter den allgemeinen Voraussetzungen zur Betriebsartswahl aktiv und passiv wahlberechtigt. Sie müssen auch vom Wahlvorstand mit berücksichtigt werden
Initiativrecht zu BR-Wahlen und Wahlvorstand
16, 17 BetrVG
Zurückgetretener BR
13 Abs. 2 Nr. 3, 22, 16 BetrVG
BAG 13.09.1984, NZA 1985, 293 = AP BetrVG 1972 § 1 Einstellung Nr. 3
Maßnahmen des BR behalten bis zur rechtskräftigen Entscheidung ihre Wirksamkeit
Ladung Betriebsversammlung
ArbG Siegburg Urt. v. 21.09.2006 – 4 Ca 1563/06
Alle AN müssen so eingeladen werden, dass sie die Möglichkeit haben Ort, Zeit und Zweck der Betriebsversammlung zu erfahren.
Schulung für Wahlvorstandsmitglieder
BAG 07.06.1984 – 6 AZR 3/82
Teilnahme an Schulungsveranstaltungen
Schulung für Wahlvorstandsmitglieder
Arb Frankfurt/M 03.03.1999 – 14 BV 210/98G
Kostenübernahme für Schulungsveranstaltungen
Bestellung des Wahlvorstandes

– BAG 14.12.1965 – 1 ABR 6/65
– LAG Düsseldorf v. 25.06.2003 – 12 TaBV 34/03
Es gilt das Prioritätsprinzip, wenn zwei Wahlvorstände bestehen.
Wahlvorstand
§ 16 BetrVG
LAG Nürnberg – 5 TaBVGa 2/13
Der Wahlvorstand besteht grundsätzlich aus drei Mitgliedern, ausnahmsweise mehr, wenn Betriebsrat oder Betriebsversammlung, die den Wahlvorstand bestellt bzw. wählt, einen entsprecheneden Beschluss fasst
Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit

2 Abs. 1 BetrVG

– LAG Hamburg Beschl. v. 16.06.1992 – 2 TaBV 10/91
– LAG SH 15.12.2004 – 3 Sa 269/04
Kein Recht der Gewerkschaft auf Namen und Adressen der AN; Vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Wahlvorstand erforderlich

Einsetzung Wahlvorstand
13, 22, 16 BetrVG
LAG München Beschl. v. 16.06.2008 – 11 TaBV 50/08
Jedes Mitglied des Wahlvorstandes muss durch eine positive Mehrheit der an der Betriebsversammlung teilnehmenden AN legitimiert sein.
Gewerkschaft im Betrieb vertreten
17 Abs. 3 u. 4 BetrVG
BAG 10.11.2004, NZA 2005, 426 = AP BetrVG 1972 § 17 Einstellung Nr. 7
Es ist ausreichend, wenn ein AN des Betriebs der Gewerkschaft angehört und dieser nach der Satzung nicht offensichtlich zu Unrecht als Mitglied aufgenommen wurde.
Listenwahl
§§ 14 Abs. 3-5, 19 BetrVG
BAG v. 15.05.2013 – 7 ABR 40/11
Eine Liste darf durch den Wahlvorstand nicht wegen Verwechslungsgefahr ausgeschlossen werden, wenn diese zu Unrecht eine Gewerkschaftsbezeichnung als Kennwort trägt. Der Wahlvorstand muss lediglich das Kennwort streichen und stattdessen Namen und Vornamen der beiden Erstgenannten auf der Liste bezeichnen
Zuständigkeit Gesamtbetriebsrat
§ 17 Abs. 1 BetrVG
BAG v. 16.11.2011 – 7 ABR 28/10
Der Gesamtbetriebsrat kann den Wahlvorstand bestellen, wenn im Betrieb ein Betriebsrat noch nicht oder nicht mehr besteht, allerdings nicht im Rahmen einer Betriebsversammlung
Bestellung durch Betriebsversammlung
17 Abs. 2 BetrVG
LAG BW Beschl. v. 20.02.2009 – 5 TaBVGa 1/09
Bestimmte Anzahl von AN ist für Beschlussfähigkeit nicht notwendig
Betriebsfremdes Gewerkschaftsmitglied als Mitglied des Wahlvorstandes

16 Abs. 2 S. 3 BetrVG

– LAG München Beschl. v. 20.04.2004 – 5 TaBV 18/04;
– LAG Düsseldorf 07.11.1974 – 7 TaBV 87/74; Arb Mönchengladbach 27.07.1989 – 1 BV 17/89
(+), wenn keine betriebsangehörigen AN zur Verfügung stehen, die eine Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung der BR-Wahl bieten

Entlohnung Wahlvorstand
BAG 05.03.1974 – 1 AZR 50/73
Fortsetzung der Zahlung des Arbeitsentgeltes des Wahlvorstandes wegen Wahlvorbereitung und Durchführung
Anfechtung
BAG 15.12.1972 1 ABR 8/72
Entscheidungen des Wahlvorstandes können vor Abschluss der BR-Wahl selbstständig angefochten werden
Ersetzung des Wahlvorstandes

18 Abs. 1 S. 2, 17 Abs. 3 u. 4 BetrVG

– ArbG Essen 22.06.2004, NZA-RR 2005, 258
– LAG NS 04.12.2003 NZA-RR 2004, 197
Ein in nichtiger Wahl bestellter Wahlvorstand kann nicht durch Gerichtsbeschluss ersetzt werden.; Ersetzender Wahlvorstand darf erst mit Rechtskraft des Beschlusses tätig werden.

Beendigung des Amtes des Wahlvorstandes
ArbG Berlin 03.04.1974 – 10 BV Ga 3/74
Keine Möglichkeit zur Abberufung des Wahlvorstandes
Beendigung des Amtes des Wahlvorstandes
BAG 14.11.1975 – 1 ABR 61/75
Amt des Wahlvorstandes endet mit konstituierender Sitzung des BR
Wahlvorbereitung
Wahlausschreiben / Zugang

3 Abs. 1 u. 4 WO

– BAG 21.01.2009, NZA-RR 2009, 481; BAG 05.05.2004, NZA 2004, 1285, AP WahlO BetrVG 1972 § 3 Einstellung Nr. 1
– LAG Düsseldorf Beschl. v. 03.12.2002 – 3 TaBV 40/02
Alle AN müssen die Möglichkeit der Kenntnisnahme des Wahlausschreibens haben. Es muss an allen Außenstellen zugänglich sein.; Entscheidender Zeitpunkt ist die Aushängung in der letzten Filiale.

Wahlausschreiben / Sprache

2 Abs. 5 WO

LAG Frankfurt 05.07.1965 – 1 TaBV 1/65; BAG 13.10.2004, DB 2005, 675

Wahlausschreiben müssen in ihrem Wortlaut in der Sprache der ausländischen Mitarbeiter bekannt gemacht werden.

Wahlausschreiben / Passwort

2 Abs. 4 S. 4 WO

LAG NS Beschl. v. 26.07.2007 – 4 TaBV 85/06; BAG NZA 2009, 481

Mit Hilfe eines Passwortes muss sichergestellt werden, dass nur der Wahlvorstand Zugriffs- und Änderungsrechte für das elektronische Wahlausschreiben besitzt.

Wahlvorschlag
LAG Hessen Beschl. v. 22.03.2007 – 9 TaBV 199/06
Wahlvorstand muss die benötigten Stützunterschriften richtig berechnen und angeben.
Reihenfolge der Vorschlagsliste
6 Abs. 3 WO
LAG MV Beschl. v. 30.03.2006 – 1 TaBV 2/06
Einzelne Bewerber sind in einer erkennbaren Reihe unter fortlaufender Nummer aufzuführen; alphabetische Reihenfolge schadet nicht.
Einreichungsfrist für Vorschlagsliste

6 Abs. 1 S. 2 WO

– LAG Hessen 31.08.2006, NZA-RR 2007, 198; LAG München Beschl. v. 18.07.2007 – 7 TaBV 79/07
– LAG RP Beschl. v. 12.01.2007 – 8 TaBV 55/06; LAG Hessen Beschl. V. 23.01.2003 – 9 TaBV 104/02
– LAG Hamm Beschl. v. 12.01.2009 – 10 TaBV 17/07
Grundsätzlich kein Entscheidungsspielraum für die Verkürzung einer Frist (ausnw.: Fristablauf mit Ende der betrieblichen Arbeitszeit); Wahlvorstand muss Vorkehrungen treffen, um kurzfristig spät eingereichte Wahlvorschläge überprüfen zu können; Einreichen der Liste zehn Minuten vor Ablauf der Frist

Vereinbarung des vereinfachtes Wahlverfahren

14 a Abs. 5 BetrVG

BAG 19.11.2003, NZA 2004, 395 = AP BetrVG 1972 § 19 Einstellung Nr. 54

Keine Schriftform erforderlich; konkludent möglich, sofern sich der Arbeitgeber dazu auch geäußert hat

Prüfung der eingehenden Wahlvorschläge

7, 8 WO

– BAG 24.01.2001, NZA 2001, 1149 = AP BetrVG 1972 § 3 Einstellung Nr. 1;
– LAG Hamm, Beschl. v. 24.05.2002, 10 TaBV 63/02; LAG Hamm Beschl. V. 03.03.2006 – 13 TaBV 18/06
Beschränkung auf ein formelles Prüfungsrecht (v.a., ob der  Vorschlag ungültig ist); die Urkunde muss körperlich verbunden sein; kann nicht wegen Einflussnahme des AG auf die Aufstellung der Liste zurückgewiesen werden

Mangel von Wahlvorschlag
LAG Düsseldorf 17.05.2002, LAGE § 14 n.F. BetrVG 2001 Nr. 1
Heilung bei Mängeln des Wahlvorschlag obliegt allein dem Listenvertreter
Vorschlagsliste zurücknehmen
LAG Nürnberg Beschl. v. 28.06.2007 – 14 TaBV 5/07
Vollständige Rücknahme der Vorschlagsliste steht dem Listenvertreter nicht zu.
Wählerliste / Einspruch
ArbG Mannheim 17.07.1972 – 4 BV 1/72
Wählerliste muss angelegt werden, damit Möglichkeit des Einspruchs besteht
Wählerliste / Mitarbeiterdaten

2 Abs. 1 i.V.m. 24 Abs. 2 WO

LAG BW 30.10.1992 – 1 TaBV 2/92; ArbG Leipzig Beschl. v. 24.02.2006 – 3 BVGa 5/06

AG hat Wahlvorstand die persönlichen Daten der Mitarbeiter mitzuteilen und zur Verfügung zu stellen

Wahlliste
LAG Berlin, Beschl. v. 14.05.2003 – 15 TaBV 2341/02
Die Liste darf nicht irreführend mit dem Namen einer Gewerkschaft bezeichnet werden, wenn die Liste nicht von dieser initiiert und eingesetzt wurde.
Wahlbewerber auf zwei Wahllisten
6 Abs. 7 S. 2 WO
LAG München Beschl. v. 25.01.2007 – 2 TaBV 102/06
Der Bewerber muss sich für eine Liste entscheiden.
Wahl des BR
Durchführung der Wahl

18 Abs. 1 BetrVG

LAG NS, 20.02.2004, NZA-RR 2004, 640;  ArbG Regensburg 06.06.2002 – 6 BVGa 6/02

Wahlvorstand hat die Wahl unverzüglich einzuleiten, durchzuführen und das Wahlergebnis festzustellen; Säumnis kann verschuldensunabhängig eintreten – Ersetzung durch ArbG möglich, wenn das Verhalten des Wahlvorstandes so unzweckmäßig oder unrechtmäßig ist, dass die Durchführung der Wahl gefährdet ist

Online-Wahlverfahren
§ 19 BetrVG
ArbG Hamburg v. 07.06.2017
Eine Betriebsratswahl kann nur durch Präsenz- oder Briefwahl durchgeführt werden; eine Online-Betriebsratswahl ist nichtig
Grundsätze der Wahl /geheim

14 BetrVG

– ArbG Düsseldorf 30.10.1984 – 1 BV 155/84
– LAG NS Beschl. v. 01.03.2004 – 16 TaBV 60/03
Vernehmung der AN über Stimmabgabe verstößt gegen den Grundsatz der geheimen Wahl; Verwendung von Wahlumschlägen erforderlich, § 11 Abs. 1 S. 2 WO. Verletzung der Vorschrift stellt Anfechtungsgrund dar.

Unzulässige Beeinflussung von Wählern durch einen Wahlbewerber
§ 19 BetrVG
LAG Niedersachsen v. 26.02.2016 – 13 TaBV 27/15
Ist ein Mitglied des Wahlvorstandes zugleich Wahlbewerber, verletzt er wesentliche Vorschriften über das Wahlverfahren, wenn er noch nicht zur Wahl erschienene Wahlberechtigte in einer auf seinem Dienstlaptop hinterlegten Liste kennzeichnet und anschließend nur diese Personen auf die Aus- oder Nichtausübung ihres Wahlrecht anspricht
Stimmabgabe
§§ 14 Abs. 1, 19 BetrVG
BAG v. 12.06.2013 – 7 ABR 77/11
Die Wahl ist anfechtbar, wenn die Zahl der Stimmabgabevermerke erheblich von der Zahl der Stimmzettel in der Wahlurne abweicht
Personenwahl
ArbG Lörrach Beschl. v. 14.07.2006 – 3 BV 3/06
Keine Kumulierung der Stimmen auf einen einzigen Bewerber
Briefwahl
24 WO ff.

– BAG 14.02.1978 – 1 ABR 76/77
– LAG Hamm Beschl. v. 09.03.2007 – 10 TaBV 105/06
– LAG Hamm Beschl. v. 01.06.2007 – 13 TaBV 87/06
– LAG Köln Beschl. V. 11.04.2003 – 4 (13) TaBV 63/02
Verpflichtung des Wahlvorstandes die für die Briefwahl erforderlichen Unterlagen an AN zu übersenden; Anfechtung der Wahl, wenn vom Verfahren des § 25 WO abgewichen wird; Grundsatz der geheimen Wahl darf nicht verletzt werden; Gebot der Öffnung in öffentlicher Sitzung besonders wichtig

Ort der Stimmabgabe
LAG Düsseldorf Beschl. v. 03.08.2007 – 9 TaBV 41/07
Wahl unwirksam, wenn nicht exakt der Raum der Stimmabgabe angegeben wird
Auszählung
ArbG Frankfurt/M 24.09.2001 – 15/18 BV 187/01
Auszählung der Stimmen ist unverzüglich offen vorzunehmen
Öffentliche Stimmauszählung
§ 19 BetrVG
BAG v. 10.07.2013 – 7 ABR 83/11
Die Wahl kann unwirksam werden, wenn der Wahlvorstand die öffentliche Sitzung zur Auszählung der Stimmen auf eine andere Uhrzeit verschiebt, als zuvor im Wahlausschreiben angekündigt
Einsichtnahme
19 WO
BAG 27.07.2005 – 7 ABR 54/04
Anspruch des AG auf Einsichtnahme in Wahlakten
Abbruch
LAG Bremen 27.02.1990 – 1 TaBV 3/90
Abbruch der Wahl bei nicht korrigierbarem Rechtsmangel
Wahlbehinderung

20 BetrVG

– BAG 08.03.1957 – 1 ABR 5/55; AG Aichach 29.10.1987 – Ds 506 Js 20042
– LAG NS Beschl. v. 07.05.2007 – 9 TaBv 80/06
– ArbG Berlin Urt. v. 28.07.2006 – 29 Ga 13707/06
– LAG SH Beschl. v. 09.07.2008 – 6 TaBV 3/08
– AG Emmendingen Urt. v. 24.07.2008 – 5 Cs 440 Js 26354 – AK 329/07
– ArbG Regensburg Beschl. V. 06.06.2002 – 6 BVGa 6/02

Verbot unzulässiger Wahlbeeinflussung bzw. Wahlbehinderung; Keine Überprüfung der Personen, die tatsächlich an der Wahl teilgenommen haben; Versetzung eine Mitarbeiters in Außenstelle, um seine Chancen zu mindern; Auch durch Gewerkschaftsmitglied möglich, dass falsche Auskunft gibt; AG kann sich bei Behinderung der Wahl nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 BetrVG strafbar machen; insbesondere, wenn er androht die BR-Kosten indirekt auf die AN abzuwälzen

Entlohnung AN
20 Abs. 2 S. 3 BetrVG
LAG SH 26.07.1989 – 3 Sa 228/89
Keine Fortsetzung der Zahlung des Arbeitsentgeltes für AN, wenn er nur Zuschauer nach Ende der Wahl ist
Amtszeit
BAG 28.09.1983 – 7 AZR 266/82
Mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses ist neu gewählter BR Repräsentationsorgan
Nichtigkeit und Anfechtbarkeit der Wahl
Abbruch einer BR-Wahl

– LAG BW Beschl. v. 25.04.2006 – 21 TaBV 4/06; LAG Köln Beschl. V. 08.05.2006 – 2 TaBV 22/06
– LAG Berlin, NZA 2006, 509
– LAG Berlin  NZA 2006, 509
– LAG Hamburg 26.04.2006, NZA-RR 2006, 413
(+), wenn zuverlässig festgestellt wird, dass die laufende Wahl nichtig sein wird
(+) bei Festellung, dass ein mit Sicherheit festzustellender Fehler zur Anfechtbarkeit der Wahl führen würde
(+), wenn rechtzeitiger Wahlvorschlag erst nach Ablauf der Abgabefrist geprüft und zurückgewiesen wird
(+), wenn bewusst größerer BR gewählt wird, als es auf Grund der zukünftigen Betriebsgröße bekanntermaßen möglich ist

Nichtigkeit

– BAG 22.03.2000 – 7ABR 34/98 = NZA 2000, 1119
– BAG 19.11.2003, NZA 2004, 395 = AP BetrVG 1972 § 19 Einstellung Nr. 54
Nur im Ausnahmefall anzunehmen, wenn in hohem Maße gegen allgemeine Grundsätze der Wahl verstoßen wurde; Bei mehreren Verstößen hat eine Gesamtwürdigung stattzufinden

Feststellung der Nichtigkeit
LAG Berlin 08.04.2003, NZA-RR 2003, 587
Kann von jedermann zu jeder Zeit geltend gemacht werden.
Wählerliste
LAG Hamm Beschl. V. 17.08.2007 – 10 TaBV 37/07
Wählerliste muss zur Einsicht ausgelegt werden
BR vorhanden

– LAG Köln Beschl. v. 08.05.2006 – 2 TaBV 22/06; ArbG Kiel Beschl. v. 20.03.2002 6 BVGa 13a/02
– BAG 21.07.2004, NZA-RR 2005, 671
Bei bereits bestehendem – wenn auch fehlerhaft gewähltem – BR ist Wahl nichtig; gerade wenn damit das Ziel verfolgt wird, den amtierenden BR abzuwählen

Betriebsbegriff

LAG Köln Beschl. V. 17.11.2003 – 2 TaBV 44/03; BAG 14.11.2001, NZA 2002, 1231

Verkennung des Betriebsbegriffs führt lediglich zur Anfechtbarkeit der Wahl, nicht zur Nichtigkeit.

Anfechtung durch Verleiher
7 S. 2 BetrVG
ArbG Frankfurt/M 22.05.2002, NZA-RR 2003, 26
Mittelbares Interesse des Verleihers reicht für die Anfechtung nicht aus.
Rechtsschutzbedürfnis

– LAG Hamm Beschl. v. 18.06.2003 – 10 TaBV 15/03
– LAG Hamm Beschl. v. 18.06.2003 – 10 TaBV 151/02
(-), wenn alle Anfechtenden während des Beschlussverfahrens aus Arbeitsverhältnis endgültig ausscheiden
(-), wenn bereits neuer BR konstituiert ist
Verkennung eines einheitlichen Betriebs
BAG 14.11.2001, NZA 2002, 1231
Anfechtungsantrag muss alle BR-Wahlen anfechten, die in dem Betrieb stattgefunden haben
Verlust des Anfechtungsrechts
BAG 14.11.2001, NZA 2002, 1231
(-), wenn vorher zwar kein Einspruch erhoben wurde, sich die Anfechtung jedoch auch auf andere Verfahrensfehler stütze
Recht zur Akteneinsicht
19 WO
BAG Beschl. v. 27.07.2005 – 7 ABR 54/04
Bleibt ohne Rücksicht auf die Anfechtungsfrist bestehen, bedarf aber der Begründung, soweit Rückschlüsse auf Wahlverhalten Einzelner möglich sind.
Kündigungsschutz und Schadensersatz
9, 15 KSchG
Mitglied des Wahlvorstandes und Wahlbewerber

15 Abs. 3

– LAG Hamm 29.11.1973 – 3 Sa 663/73; LAG München Urt. v. 18.09.2007 – 6 Sa 372/07
– BAG  AZR 05.12.1980 – 781/78
Kündigungsschutz für Wahlvorstandsmitglieder; beginnt mit Verkündung nicht erst mit Rechtskraft des Bestellungsbescheides; Kündigungsschutz für Wahlbewerber

Kündigungsschutz Wahlvorstand
§ 103 Abs.1 BetrVG
LAG Hamm v. 15.03.2013 – 13 Sa 6/13
Ein Kündigungsschutz für Mitglieder des Wahlvorsatnds besteht erst dann, wenn der Wahlvorstand bestellt oder auf einer Betriebsversammlung gewählt wurde – nicht vorher
Wahlbewerber
ArbG Weiden Urt. v. 19.07.2006 – 4 Ca 49/06
Sonderkündigungsschutz  bleibt auch bestehen, wenn sich Wahl im Nachhinein als nichtig herausstellt
Ersatzmitglied Wahlvorstand
LAG RP Beschl. V. 08.02.2007 – 4 Sa 486/06
Kündigungsschutz, wenn es als Mitglied des Wahlvorstandes an einer Wahlvorstandssitzung teilgenommen hat
Auflösungsantrag
9 Abs. 1 S. 2 KschG
LAG Berlin 27.05.2004, NZA-RR 2005, 130 = LAGE § 9 KSchG Nr. 36
Besonderer Kündigungsschutz ist spezieller gegenüber dem Auflösungsantrag. Antrag kommt nur in Betracht, wenn Kündigung sozialwidrig ist.
Schadensersatzanspruch
15 Abs. 5 BetrVG
BAG 14.02.2002, NZA 2002, 1027 = AP BetrVG § 611 Einstellung Nr. 21
Verletzung des Versetzungsgebotes führt nicht zu Schadensersatzanspruch
Einladungsschreiben

15 Abs. 3 lit. a KschG, 14 a Abs. 1 BetrVG, 28 WO

ArbG Frankfurt/M Urt. V. 09.04.2002 – 20 Ca 8024/01; LAG Berlin Urt. V. 25.06.2003 – 17 Sa 531/03

Formelle Mängel im Einladungsschreiben zur BR-Wahl stehen dem besonderen Kündigungsschutz nicht entgegen. Im vereinfachten Verfahren nach § 14 a Abs. 1 BetrVG kommt es nicht darauf an, dass das Einladungsschreiben in allen Punkten der Vorschrift des § 28 WO entspricht.