Spannende Fakten rund um die BR-Wahl

Ein Wahlvorstand ist mehr als nur Kreuzchen zählen! Ein paar Fakten !

Ein Betriebsrat entsteht nicht von allein. Kein Betriebsrat ohne Wahl.

Dies gilt für Unternehmen mit bereits bestehenden Betriebsrat, als auch für Unternehmen die erstmals eine Interessenvertretung gründen wollen.

Die Betriebsratswahlen finden, mit Ausnahmen, in der Regel alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt (§ 13 BetrVG). Aktuell 2022.

Der erste Schritt bei der Gründung eines Betriebsrats besteht in der Bestellung eines Wahlvorstands. Dieser plant und organisiert alles rund um die Durchführung der Betriebsratswahlen.

Verboten ist jede Behinderung der Betriebsratswahl!

Was passiert, wenn die Betriebsratswahl behindert wird? Wie ist die Betriebsratswahl vor negativer Beeinflussung geschützt?

Die Betriebsratswahl ist vor Einflüssen umfangreich geschützt, der Hintergrund, die Wahl muss ungestört nach demokratischen Maßstäben ablaufen können. Kein Wähler, Kandidat oder sonstiger Beteiligter an der Wahl darf beeinträchtigt oder beschränkt werden, wenn er seine Rechte, Befugnisse oder Aufgaben ausübt.

Welche Wahlhandlungen sind durch das Betriebsverfassungsgesetz geschützt?

Geschützt sind alle Handlungen, die mit der Wahl zusammenhängen oder sie unterstützen, z.B.

  • Vorbereitung zur Wahl in Form von Wahlveranstaltung, Werbung, Kandidatensuche, Aufruf zur Stimmabgabe, Aufruf zur Gründung eines Betriebsrats
  • Tätigwerden im Wahlvorstand
  • Einberufen und Durchführung der Wahlversammlungen
  • Aufstellen von Wahlvorschlägen
  • Auswertung der Stimmabgaben
  • Verkünden des Wahlergebnisses
  • Anfechten der Wahl bei begründetem Verdacht

Wie ist das Wahlrecht des Arbeitnehmers geschützt?

Die Wahlbefugnis darf nicht beschränkt werden. Jede Handlung die das Wahlrecht verhindert ist verboten. Einige Beispiele aus der Praxis tauchen immer wieder auf

  • Anweisung durch den Arbeitgeber, wie der Arbeitnehmer zu wählen hat
  • das Nichtgewähren einer notwendigen Arbeitsbefreiung für die Stimmabgabe oder für die Tätigkeit als Wahlvorstand
  • das Verbot, an der Wahlversammlung teilzunehmen
  • das Anordnen einer nicht zwingend erforderlichen Dienstreise am Wahltag

Was bedeutet das Verbot unzulässiger Wahlbeeinflussung?

Die freie Entscheidung der Wahlberechtigten darf von niemandem beeinträchtigt werden. Als Verbot gilt daher jedes Einwirken auf die Teilnehmer an der Wahl. Egal ist, ob sich dies begünstigend oder benachteiligend auswirken könnte. Die freie Willensentscheidung darf von dritter Seite nicht beeinflusst werden, dies gilt für Wähler, Kandidaten, Wahlvorstand, Unterzeichner der Vorschlagslisten.

Was könnte eine unzulässige Beeinflussung darstellen?

Der Kandidat zum Betriebsrat wird auf einen schlechteren Arbeitsplatz versetzt. Wer sich an der Wahl beteiligt, dem drohenden Wegfall von Sozialleistungen. Wer auf die Kandidatur verzichtet, wird durch eine Beförderung belohnt, der Nichtwähler erhält ein großzügiges Geschenk. Die Möglichkeiten der Beeinträchtigung sind vielschichtig und individuell.

Ist die Betriebsratswahl ordnungsgemäß durchgeführt worden, so können unzulässige Eingriffe und Beeinflussungen zu einer Wahlanfechtung führen. Eine strafrechtliche Verfolgung von Tätern ist zudem nicht ausgeschlossen.

Insbesondere Kündigungen als Maßnahme gegen Arbeitnehmer um die Wahl zu behindern oder zu beeinflussen sind nichtig.

Kündigungsschutz von Wahlvorstand und Wahlbewerbern?

Die ordentliche Kündigung eines Wahlvorstandmitglieds ist vom Zeitpunkt der Bestellung des Wahlvorstands an unzulässig, die Kündigung eines Wahlbewerbers ab dem Zeitpunkt der Aufstellung des Wahlvorschlags. Eine fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn der Betriebsrat zustimmt.

Der Kündigungsschutz endet nach dem Betriebsverfassungsgesetz  für Wahlvorstandsmitglieder mit dem Ende ihres Amtes und für nicht gewählte Wahlbewerbers mit dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses.

Nachwirkender Kündigungsschutz: nach dem Kündigungsschutzgesetz darf innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses ehemaligen Wahlvorstandsmitglieder und nicht gewählten Wahlbewerbern nicht ordentlich gekündigt werden. Berechtigte fristlose Kündigungen sind möglich.

Wie geschützt vor einer Kündigung sind die Initiatoren einer Betriebsratswahl?

Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz erweiterte den Kündigungsschutz. Dadurch erhalten Beschäftigte, die erstmals einen Betriebsrat gründen wollen, einen speziellen befristeten Kündigungsschutz vor personen-und verhaltensbedingten ordentlichen, nicht fristlosen, Kündigungen. Der erweiterte und spezielle Kündigungsschutz tritt ein, wenn und sobald der Initiator der Neugründung eine erforderliche öffentlich beglaubigte Erklärung abgegeben hat, dass er einen Betriebsrat gründen möchte und auch entsprechende Vorbereitungshandlung dafür unternommen habe.

Bislang setzt dieser Kündigungsschutz erst mit der Einladung zur Wahlversammlung ein, auf der der Wahlvorstand gewählt werden sollte. Er umfasst bislang auch nur die ersten drei in der Einladung genannten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Zahl der geschützten Einladenden wird nun auf sechs erhöht.

Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern. Darf Ihnen gekündigt werden?

Nein. Die örtliche Kündigung von Betriebsratsmitgliedern ist unzulässig. Eine außerordentliche Kündigung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betriebsrats möglich. Nach Ende der Amtszeit sind die ehemaligen Mitglieder des Betriebsrats für ein Jahr vor ordentlichen Kündigung geschützt.

Gründung in Betrieben mit Betriebsrat:

Existiert bereits ein Betriebsrat, so muss dieser spätestens zehn Wochen vor dem Ende seiner Amtszeit, in einer Sitzung, einen Wahlvorstand berufen. Oft werden in diesen Wahlvorstand amtierende Betriebsratsmitglieder entsandt. Er besteht in der Regel aus drei Beschäftigten, die wahlberechtigt sein müssen. Immer muss die Mitgliederzahl im Vorstand ungerade sein. Somit ist gewährleistet, dass Entscheidungen getroffen werden können und keine Pattsituation entsteht.

Bei größeren Unternehmen besteht der Wahlvorstand ausnahmsweise aus mehr als drei Mitgliedern. Zu beachten: Mehr als drei Mitglieder sind nur im normalen Wahlverfahren möglich.

Der Betriebsrat sollte auch festlegen, wer der Vorsitzende des Wahlvorstands ist. Geschieht das nicht, muss der Wahlvorstand in seiner ersten Sitzung selbst den Vorsitzenden wählen.

Gründung in Betrieben ohne Betriebsrat:

Gibt es in einem Unternehmen noch keinen Betriebsrat ist es unumgänglich, dass der Wahlvorstand in einer Versammlung von der Belegschaft gewählt wird. Mindestens drei wahlberechtigte Arbeitnehmer laden alle Beschäftigten zu einer Betriebsversammlung ein und lassen einen Wahlvorstand wählen, der sodann die Wahl organisiert. Die Erst-Wahl eines Betriebsrats ist jederzeit möglich und nicht an die Gesetzliche Vierjahres Frist der Wiederwahl gebunden. Um Fehler bei der Wahl zu vermeiden, ist es insbesondere hier, unumgänglich sich erstmalig mit der komplizierten Wahlordnung zur Betriebsratswahl fachgerecht auseinanderzusetzen. Eine Betriebsratswahl erfordert einen gewissen Arbeitsaufwand und vor allem Sachverstand im Wahlverfahren. Nur so lassen sich Fehler und eine ungültige Wahl im Ergebnis vermeiden.

Was sind die Aufgaben eines Wahlvorstands?

Zunächst klärt der Wahlvorstand die Formalitäten: Wie viele Mitglieder hat der neue Betriebsrat. Wer darf wählen und wie muss das Geschlechterverhältnis aussehen? Diese Informationen sind die Grundlage für die Erstellung der Wählerliste und des Wahlausschreibens. Beim Wahlvorstand werden die Vorschlagslisten oder Wahlvorschläge eingereicht, er achtet darauf, dass sie alle nötigen Aufgaben und Unterschriften enthalten. Zuletzt organisiert der Wahlvorstand auch die Wahl, bestimmt Ort, Tag und Zeit der Stimmabgabe, organisiert die Briefwahlmöglichkeiten. Am Wahltag selbst achtet der Wahlvorstand darauf, dass alle Regularien eingehalten werden und die Stimmabgabe reibungslos abläuft.

Das Amt endet mit der Wahl des Wahlleiters in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Betriebsrats.

Was bedeutet Vorbereitung auf die Wahl?

Es gilt optimal auf die anstehende Betriebsratswahl vorbereitet zu sein.

Die Wahlvorstandsmitglieder sollten eine ausführliche Wahlvorstandsschulung besuchen. Bei erstmals berufenen Mitgliedern liegt die Erforderlichkeit darin, die Wahlvorschriften erstmalig kennen zu lernen und diese sicher anzuwenden. Für die Erforderlichkeit einer erneuten Schulung für Mitglieder die bereits ein Seminar besucht haben spricht, dass es infolge des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes einige gesetzliche Änderungen beim Wahlrecht gegeben hat. Zudem haben zahlreiche gerichtliche Entscheidung seit der letzten Wahl erhebliche Auswirkungen auf das Wahlrecht.